Zu Beginn des Zweiten Teils möchten wir noch mal auf die Säule 3a eingehen. Diese Art der gebundenen Vorsorge lässt nach der gesetzlichen Verordnung BVV 3 nur zwei Formen der Vorsorge zu:
– Die Gebundene Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung, dabei wird das Geld durch die assoziierte Bank verwaltet
– Die Gebundene Vorsorge bei einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft
Im Rahmen dieser Vorgaben bieten die Banken drei Möglichkeiten an:
– Das Vorsorgekonto. Dieses Konto wird mit einem höheren Zins geführt, als es bei einem normalen Sparkonto der Fall ist. Logischerweise fällt das Gesamtkapital im Alter dann auch dementsprechend höher aus, da sich ja auch der Zinseszins dazu summiert.
– Der Vorsorgefonds, beziehungsweise die Wertschriftenlösung. Innerhalb dieser Option wird das Geld für die Vorsorge in Wertpapieren, also Aktien, Obligationen und Fonds (Geldsammelstellen für Kapitalanleger) investiert. Das BVV2 regelt dabei die maximal zulässige Wertpapierquote der einzelnen Fonds zur Vorsorge. Dafür ist die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge erlassen worden. Unter bestimmten Umständen können die Wertschriftenlösungen die besseren Renditen erzielen, doch das geht auch mit einem höheren Verlustrisiko einher.
– Die strukturierten kapitalgeschützten Vorsorgeprodukte. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Finanzprodukt, welches einen Kapitalschutz beinhaltet. Im Rahmen dieser Möglichkeit investiert die Bank das Geld in fest definierte Finanzprodukte. Sobald die Gesamtzeit abgelaufen ist, wird dem Kunden das von ihm investierte Kapital zusammen mit der erzielten Verzinsung auf einem speziellen Vorsorgekonto gutgeschrieben.
In der Gebundenen Vorsorgeversicherung dürfen auch die Versicherungen in der Schweiz Produkte für die Säule 3a anbieten. Der große Unterschied zu den Produkten der Banken besteht hier darin, dass im Versicherungsprodukt immer auch ein Versicherungsschutz integriert ist.
– Die Vorsorgepolice 3a. Sie kombiniert den Risikoschutz für Invalidität und Tod mit einem garantierten Alterskapital. Und falls es im Laufe der Vertragszeit zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen sollte, lässt sich dies mit einer Prämienbefreiung versichern.
– Die Fondsgebundene Vorsorgepolice Fonds 3a kombiniert den Risikoschutz bei Invalidität und Tod mit einem Wertschriftensparprozess. Und auch hier lässt sich eine Befreiung von der Prämie versichern, falls es im Laufe des Vertrags zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt. Das BVV2 regelt auch hier, die maximal zulässige Wertpapierquote der einzelnen Vorsorgepolicen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die fondsgebundenen Vorsorgepolicen die besseren Renditen erzielen können, während sie gleichzeitig das höhere Verlustrisiko beinhalten.
Jede erwerbstätige Person in der Schweiz kann seine Vorsorge auch über die Säule 3a zusätzlich organisieren. Ausserdem steht diese Option den Personen offen, die Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Doch weil es sich um ein staatlich gefördertes Modell handelt und deshalb steuerbegünstigt ist, sind maximale Beiträge festgelegt worden, die jährlich eingezahlt werden dürfen. Diese Beträge hängen in ihrer jährlichen Grösse davon ab, ob die einzahlende und steuerpflichtige Person einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge, also der Pensionskasse angehört oder nicht. Weiterhin abhängig sind die Maximalbeträge vom Nettoerwerbseinkommen.
Die Säule 3b gehört in die Kategorie der Freien Vorsorge. Dazu gehören Vorsorgearten, welche nicht an einen Vertrag gebunden sind, der eine bestimmte Laufzeit aufweist. Rein theoretisch kann der Kunde sich in diesem Fall jederzeit seine Versicherung auszahlen lassen. Eine typische Form der Säule 3b sind Banksparkonten.